Am 16. November 1980 beschloß auf dem Krefelder Forum die westdeutsche Friedensbewegung ein Manifest gegen Krieg und Aufrüstung und forderte von NATO und Bundesregierung, auf den sog. NATO-Doppelbeschluß zur Stationierung von Pershing II – Raketen zu verzichten. Dieser „Krefelder Appell“ wurde in der Folge von mehr als 3 Millionen besorgter Bundesbürger unterzeichnet.
Auch in Aurich sammelte die örtliche Friedensbewegung Geld für die Veröffentlichung des „Krefelder Appells“ in Form einer ganzseitigen Annonce in den „Ostfriesischen Nachrichten„.
Deren Verleger lehnte jedoch die Annahme und Veröffentlichung dieser Anzeige ab, wies den Vorwurf der Zensur zurück und empfahl den Initiatoren im persönlichen Gespräch, sich „doch andere Wege der Veröffentlichung zu suchen.“
Die Initiatoren griffen dies auf und entwarfen ein Flugblatt im Zeitungsstil („Berliner Format“), die „Ostfriedlichen Nachrichten„. Der Text des Krefelder Appells wurde zusammen mit einer UnterzeichnerInnen-Liste gedruckt und anschließend kostenlos in Aurich verteilt.
Die Verleger der „Ostfriesischen Nachrichten“ schäumten vor Wut, titulierten die Verantwortlichen als „Fälscher“ und erstatteten Anzeige. In einer Einstweiligen Verfügung untersagte sie den Organisatoren die weitere Verteilung. Es folgte eine Verhandlung vor dem Landgericht, bei dem das Gericht zwar feststellte, dass auf 1,5m Entfernung eine Verwechselbarkeit mit dem markenrechtlich geschützten Namen der „Ostfriesischen Nachrichten“ gegeben sei, dies aber keine Fälschung darstelle. Offenbar waren die Richter ebenso verwundert, wie die ON mit Kanonen auf Spatzen schossen und entschieden, dass geringe Schuld vorläge, der Rechtsstreit in der Sache erledigt sei und die Parteien die Gerichtskosten zu gleichen Teilen tragen sollten.
Das wollte das Verlagshaus Dunkmann aber nicht akzeptieren, legte gegen die Kostenentscheidung Berufung ein und gewann vor dem Oberlandesgericht in Oldenburg. Folge: Die 3 presserechtlich Verantwortlichen der „Ostfriedlichen Nachrichten“ Kalle Altmann, Helmut Leu und Henning Buchhagen mußten die Gerichts- und Anwaltskosten tragen, insgesamt rd. 3600 DM.
Zusammen mit der Auricher Friedensinitiative entwickelten sie das Konzept einer alternativen Zeitung, die turnusmäßig erscheinen, durch Werbung finanziert werden und unterdrückte Meinungen, friedens- und umweltbewegte Themen, Leserbriefe und Nachrichten aus Aurich und dem Rest der Welt veröffentlichen sollte, kostenlos verteilt an Haushalte und Kioske, Buchläden und Gaststätten.
Der „Ostfriedliche Generalanzeiger“ war geboren. Im Oktober 1981 erschien die 1. Ausgabe.